- Alle Aufträge werden nur auf Grund der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen angenommen und ausgeführt. Widersprechende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Der Käufer erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.
- Alle Abreden mit Vertretern sowie telefonische Zusagen sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
- Alle Angebote sind freibleibend.
- Alle Preise verstehen sich in Euro bzw. Deutscher Mark. Maßgebend für die Berechnung ist der am Tage der Lieferung gültige Preis.
- Bei Verkäufen nach Mustern wird lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit gewährleistet. Merkblätter und Beratungen sollen dem Abnehmer eine Hilfe bei der Bearbeitung unserer Erzeugnisse sein. Sie werden nach unserem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses besten Wissen aufgrund der von uns gemachten Erfahrungen und Versuche gegeben. Sie stellen keine Eigenschaftszusicherung dar. Eine Eigenschaftszusicherung, die den Schutz des Abnehmers auch gegen Mangelfolgeschäden umfaßt, liegt nur dann vor, wenn wir dem Käufer in einem individuellen, nur an ihn gerichteten Schreiben erklärt haben, wir wollten ihn gegen diese absichern. Ein Anspruch des Abnehmers ist hinsichtlich eines Mangelfolgeschadens weiter ausgeschlossen, wenn dieser nicht unmittelbar durch die Mangelhaftigkeit der gelieferten Sache verursacht worden ist.
- Maßgebend für die Berechnung sind die in der Fabrik bei der Abfüllung festgestellten Gewichte.
- Lieferungen erfolgen nach unserer Bestimmung je nach Art und Menge der Ware ab Fabrik bzw. ab Fabrikauslieferungslager oder frachtfrei deutscher Bundesbahnstation des Empfängers. Mehrkosten, die durch Wünsche des Käufers bedingt sind, gehen zu seinen Lasten.
- Wird bei Verkäufen eine Lieferung bestimmter Mengen während einer bestimmten Zeit vereinbart, so sind Abrufe gleichmäßig über die Abnahmefrist zu verteilen. Erfolgt die Abnahme der Gesamtmenge nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so erlischt die Vertragspflicht des Verkäufers zur Lieferung; der Verkäufer kann daneben für die vertragswidrig nicht abgerufene Ware mit dem letzten Tag der Abnahmefrist gegen Bereitstellung der Ware Zahlung verlangen und darüber hinaus den durch die verzögerte Abnahme entstandenen Schaden geltend machen.
- Offensichtliche Mängel können nur vor Verarbeitung und Vermischung der Ware und nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden.
Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge kann Lieferung einer mangelfreien gleichen oder gleichartigen Ware verlangt werden. Ist dies nicht möglich, besteht ein Recht zum Rücktritt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, können gegenüber dem Verkäufer nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen geltend gemacht werden. Eine Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich.
- Rechnungen sind zahlbar 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug bar. Die Hereinnahme diskontfähiger Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Die bankmäßigen Diskont und Einziehungsspesen einschließlich Wechselsteuern werden ab Verfalltag der Rechnung belastet und sind sofort in bar ohne Abzug fällig. Bei erheblicher Verschlechterung in den Verhältnissen des Käufers ist der Käufer berechtigt, Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Vertreter sind nur auf Grund besonderer schriftlicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt.
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus sämtlichen Geschäften, auch künftig entstehender Forderungen, unser Eigentum. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer. Der Käufer darf die Ware im Rahmen seines ordnungsmäßigen, üblichen Geschäftsbetriebes veräußern, verarbeiten und vermischen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich nach der Verarbeitung und Vermischung als Miteigentumsanteil an den neuen Sachen, Zugriffe Dritter, wie z. B. Pfändungen, hat der Käufer uns unverzüglich anzuzeigen.
- Leihverpackungen sind innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsdatum in sauberem, wieder verwendungsfähigem Zustand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Nach Ablauf von sechs Monaten und erfolgloser Abmahnung wird die Leihverpackung dem Käufer zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist sofort fällig. Geht Leihverpackung verspätet ein, wird die Belastung nach Abzug der Abnutzungsgebühr je nach Zustand rückgängig gemacht. Berechnete Gebinde werden mit 3/4 des berechneten Wertes gutgeschrieben, wenn sie später als sechs Monate nach Lieferung in einwandfreiem Zustand
franko zurückgesandt werden. Einweggebinde werden nicht zurückgenommen.
- Rollgeld geht zu Lasten des Käufers, es sei denn, die Ware wird durch einen Vertreter zurückgestellt.
- Lieferungen erfolgen bei einem Warengewicht von bis zu 200 kg unfrei, bei einem Warengewicht ab 200 kg frachtfrei Empfangsstation.
- Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Pirmasens. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln ohne Rücksicht auf ihren Zahlungsort.